Kosten und Kostenzuschüsse
Die Kosten der klinisch-psychologischen Behandlung, der psychologischen Beratung und des Coachings in meiner Praxis:
- Honorar pro Einheit (50 Minuten): 95 € bis 120 €
Der konkrete Betrag wird im Sinne einer Selbsteinschätzung von Ihnen mit mir vereinbart. Mir ist wichtig, dass eine Behandlung nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitert.
Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung (z. B. Depression, Angststörung, Belastungsstörung) können Sie in Österreich einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung beantragen.
Aktuelle Zuschüsse pro Einheit (Stand 2026):
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): ca. 33,70 €
- SVS: ca. 50,00 €
- BVAEB: ca. 50,20 €
Für den Kostenzuschuss benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung (durch Hausärzt*in oder Fachärzt*in) spätestens vor der zweiten Einheit. Bitte sprechen Sie mich also gleich zu Beginn auf den Kostenzuschuss an.
Vollständige Kostenübernahme (Kassenplatz)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich. Diese erfolgt über psyhelp.at.
Häufige Fragen zu den Therapiekosten
Wie viele Einheiten werden bezuschusst?
Das hängt von Ihrer individuellen Situation und der Einschätzung der Krankenkasse ab.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie (gesammelt) bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ist klinisch psychologische Behandlung das gleiche wie Psychotherapie?
Die klinisch psychologische Therapie und die Psychotherapie sind zwei eigenständige, wissenschaftlich fundierte Behandlungsformen. Sie basieren jedoch auf sehr ähnlichen Methoden und Verfahren und verfolgen vergleichbare Ziele in der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Bezuschussung durch die Krankenkassen ist ähnlich geregelt.